Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.05.2003

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3889
BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03 (https://dejure.org/2004,3889)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2004 - 8 C 16.03 (https://dejure.org/2004,3889)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 8 C 16.03 (https://dejure.org/2004,3889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 2 Abs. 3 Satz 1; § 5 Abs. 1 Buchst. d; § 31 Abs. 5; InVorG § 16 Abs. 1; VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 2; Abs. 2
    Verfügungsberechtigter; Treuhandkapitalgesellschaft; Erlösauskehr; investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Restitutionsausschlussgrund der gewerblichen Nutzung; Untergang des Restitutionsausschlussgrundes; gütliche Einigung; begleitender Bescheid; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 2 Abs. 3 Satz 1; § 5 Abs. 1 Buchst. d; § 31 Abs. 5
    "asset deal"; Behörde als Beklagter; Erlösauskehr; Restitutionsausschlussgrund der gewerblichen Nutzung; Treuhandkapitalgesellschaft; Untergang des Restitutionsausschlussgrundes; Unternehmensverkauf; Verfügungsberechtigter; begleitender Bescheid; gütliche Einigung; ...

  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen oder dessen Widerspruchsausschuss als Klagegegner; Rückübertragung von Eigentumsrechten am Grundstück in der ehemaligen DDR; Rechtmäßigkeit einer Anordnung bezüglich der Auskehrung eines Erlöses aus einem ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; gewerbliche Nutzung; Liquidation des Unternehmensträgers

  • Judicialis

    VermG § 2 Abs. 3 Satz 1; ; VermG § 5 Abs. 1 Buchst. d; ; VermG § 31 Abs. 5; ; InVorG § 16 Abs. 1; ; VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 78 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behördenprivileg in restitutionsrechtlichen Klageverfahren - Restitutionsausschlussgrund der gewerblichen Nutzung bei Kapitalgesellschaft in Liquidation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.04.2004 - 7 C 15.03

    Investive Veräußerung; Unternehmensverkauf; "asset deal"; Erlösauskehr;

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03
    Sollte sich dies erweisen, könnte damit der Bundesrechtsverstoß entfallen (vgl. Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 15.03 - juris).

    Bei (investiver) Veräußerung ist dies vorrangig anhand des Vorhabenplans zu beurteilen (Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 15.03 - a.a.O.).

    Es kommt ferner darauf an, ob der Rückübertragung zum Zeitpunkt der (investiven) Veräußerung Ausschlussgründe entgegengestanden haben (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 15.03 - a.a.O.).

    Die unternehmerische Tätigkeit hat sich in ihren wesentlichen Grundaussagen mit der Veräußerung fortsetzen sollen, weil der Ausschluss der Restitution in diesen Fällen dazu dient, die bisherige Zweckbestimmung des Grundstücks zu schützen, wie sie zum Stichtag von § 5 Abs. 2 VermG (29. September 1990) bestanden hat (vgl. Urteil vom 22. April 2004 - BVerwG 7 C 15.03 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.2001 - 8 B 76.01

    Investive Veräußerung; Anspruch des Berechtigten auf Auskehr des

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03
    Der Restitutionsausschlussgrund der gewerblichen Nutzung entfällt bei Veräußerung des Grundstücks nicht schon deswegen, weil sich der Unternehmensträger, eine Treuhandkapitalgesellschaft, in Liquidation befunden hatte (Abgrenzung zu den Beschlüssen vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 76.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 30 - und vom 29. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 192.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 32).

    Soweit den Beschlüssen vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 76.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 30) und vom 29. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 192.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 32) zu entnehmen ist, dass jede Art von Liquidation den durch § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG vermittelten Bestandsschutz aufhebe, hält der Senat daran auch in Ansehung des vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteils des 3. Senats vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19) nicht fest.

  • BVerwG, 29.10.2001 - 8 B 192.01

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03
    Der Restitutionsausschlussgrund der gewerblichen Nutzung entfällt bei Veräußerung des Grundstücks nicht schon deswegen, weil sich der Unternehmensträger, eine Treuhandkapitalgesellschaft, in Liquidation befunden hatte (Abgrenzung zu den Beschlüssen vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 76.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 30 - und vom 29. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 192.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 32).

    Soweit den Beschlüssen vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 76.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 30) und vom 29. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 192.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 32) zu entnehmen ist, dass jede Art von Liquidation den durch § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG vermittelten Bestandsschutz aufhebe, hält der Senat daran auch in Ansehung des vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteils des 3. Senats vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19) nicht fest.

  • BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 24.97

    Betriebsnotwendigkeit von Vermögensgegenständen eines in Liquidation befindlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03
    Soweit den Beschlüssen vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 76.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 30) und vom 29. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 192.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 32) zu entnehmen ist, dass jede Art von Liquidation den durch § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG vermittelten Bestandsschutz aufhebe, hält der Senat daran auch in Ansehung des vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteils des 3. Senats vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 24.97 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 19) nicht fest.
  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 8.99

    Restitution; Restitutionsausschlussgründe; Betriebsnotwendigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03
    Dieses Urteil ist zu § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG ergangen, einer Vorschrift, die nach der Auslegung des 3. Senats gegenüber dem Vermögensgesetz historische und systematische Besonderheiten aufweist (vgl. Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 8.99 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 26).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03
    Dieser Überzeugungsgrundsatz wird bei einer Verkürzung gebotener Tatsachenermittlung verletzt, insbesondere ist eine Selektion von Beweismitteln bei der Ermittlung des Sachverhaltes verboten (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35).
  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 10.01

    Rückübertragung Grundstück; Restitutionsausschluss; Betriebsnotwendigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03
    Schutzobjekt ist die konkrete Unternehmenseinheit als solche, d.h. die Zusammenfassung von Sachen und Rechten im Sinne von § 1 URüV, welche als organisatorische Einheit am Markt auftritt und von einem einheitlichen wirtschaftlichen Zweck getragen ist (Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 10.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 31).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 8 B 148.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel durch Unterlassen der Beiziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03
    Verfügt er indes über besonderes Fachwissen, dann hat er dieses in einer von den Beteiligten und vom Revisionsgericht nachprüfbaren Weise durch eine überzeugende Darlegung nachzuweisen (Beschluss vom 19. November 1998 - BVerwG 8 B 148.98 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93

    Beiladung - Bundesland als Beklagter - Vermögensrechtliche Angelegenheit

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03
    Die abschließende Entscheidung ergeht aber nach außen als Entscheidung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (vgl. Urteil vom 22. Juni 1995 - BVerwG 7 C 49.93 - Buchholz 428 § 26 VermG Nr. 2).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 3 C 9.08

    Restitution; Grundstücksrestitution; Unternehmen; Unternehmensgrundstück;

    Dies habe das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf den Restitutionsausschlussgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG mit Urteil vom 28. Juli 2004 - BVerwG 8 C 16.03 - ausdrücklich bestätigt.

    Maßgeblich ist vielmehr der Zweck, der mit der Liquidation des Unternehmensträgers verfolgt wird (vgl. Urteil vom 28. Juli 2004 - BVerwG 8 C 16.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 42).

    Die Liquidation des Unternehmensträgers führt weder ohne Weiteres zur Stilllegung des von ihm gehaltenen Unternehmens noch lässt sie automatisch die Betriebsnotwendigkeit von Unternehmensbestandteilen entfallen (so zu Recht für das Vermögensrecht Urteil vom 28. Juli 2004 a.a.O.).

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    In dem maßgeblichen Zeitpunkt muss folglich ein noch lebendes, wirtschaftlich erhaltenswertes Unternehmen vorliegen; diese Voraussetzungen sind jedenfalls dann nicht mehr gegeben, wenn der Unternehmensträger liquidiert wird, um das Unternehmen oder die fragliche Unternehmenseinheit aufzulösen (zum Vorstehenden vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juli 2004 - BVerwG 8 C 16.03 - juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 172.02

    Zulässigkeit der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 16.03.
  • BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 29.05

    Anspruch auf Rückübertragung zweier Flurstücke - Ausschlussgrund für einen

    Demgegenüber ist das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Juli 2004 - BVerwG 8 C 16.03 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 42) zu dem Ergebnis gelangt, dass der Restitutionsausschlussgrund der gewerblichen Nutzung bei Veräußerung eines Grundstücks nicht schon deswegen entfällt, weil sich der veräußernde Unternehmensträger in Liquidation befunden hatte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - 20 A 1861/05

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids über eine öffentlich rechtliche Forderung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2004 - 8 C 16.03 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 42; OVG NRW, Beschluss vom 14. August 2006 - 19 B 1036/06 u.a. - m. w. N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 172.02, 8 C 16.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,38247
BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 172.02, 8 C 16.03 (https://dejure.org/2003,38247)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2003 - 8 B 172.02, 8 C 16.03 (https://dejure.org/2003,38247)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 8 B 172.02, 8 C 16.03 (https://dejure.org/2003,38247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,38247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.07.2004 - 8 C 16.03

    Verfügungsberechtigter; Treuhandkapitalgesellschaft; Erlösauskehr; investive

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2003 - 8 B 172.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 16.03.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht